Landesgericht Bozen
Richter
Büros und Kanzleien
Bürgerdienste
- Parteienverkehrszeiten und Standort der Büros
- Formulare
- Wohnbauförderungen und Bindungen der Provinz Bozen
- Ausländernotariat in Italien
- Bescheinigungen über die Sprachgruppenzugehörigkeit
- Gemeinnützige Arbeiten
- Protocolli d’intesa e linee guida
- Informationsblätter Freiwillige Gerichtsbarkeit
- AMT FÜR SPRACHGRUPPENZUGEHÖRIGKEIT
- Strafregisterbescheinigungen
- Juristisches Praktikum beim Landesgericht Bozen
Dienste für Freiberufler
- LISTE DER SACHVERSTÄNDIGEN UND LISTE DER GUTACHTER BZW. AMTSSACHVERSTÄNDIGEN
- Vereinbarung L.g.A - Gemeinnützige Arbeiten mit Bewährungsprobe
- Codes für die Eintragung der Klagen
- Rundschreiben Vollstreckungsgericht
- Richtlinien für die Masseverwalter
- Reservierte Bereiche
- Telematischer Prozess
- Juristisches Praktikum beim Landesgericht Bozen
- Elektonische Fakturierung
Verfahren, die sich auf Personenstandsurkunden beziehen
WAS IST DAS?
Es besteht die Möglichkeit mit einem Rekurs beim Landesgericht die Berichtigung, die Wiederherstellung, die Anfertigung einer unterlassenen Urkunde oder die Löschung im Falle einer unrechtmäßigen Eintragung zu verlangen.
Außerdem kann derjenige, der beabsichtigt sich einer Verweigerung des Standesbeamten zu widersetzen, Rekurs an das Landesgericht stellen; dies falls der Standesbeamte ganz oder zum Teil die Entgegennahme einer Erklärung bzw. die Vornahme einer Eintragung oder eine anderweitige Erfüllung verweigert hat.
NORMATIVE GRUNDLAGEN
Art. 95 ff. DPR vom 3. November 2000, Nr. 396
WER KANN SIE BEANTRAGEN?
Wer das Bedürfnis hat:
- eine Personenstandsurkunde zu löschen oder zu ändern
- eine verlorengegangene oder vernichtete Urkunde wiederherzustellen
- die Anfertigung einer unterlassenen Urkunde zu erwirken
- sich einem Standesbeamten zu widersetzen, der die Vornahme des Aufgebots verweigert hat