Landesgericht Bozen
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Vereidigung (Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten oder Übersetzungen)
WAS IST DAS?
Die Vereidigung bezeichnet den von einem Sachverständigen bzw. einem Übersetzer vor einem Kanzleibeamten geleisteten Eid, nach bestem Wissen und Gewissen die anvertrauten Aufgaben erfüllt zu haben.
NORMATIVE GRUNDLAGEN
KglD vom 9. Oktober 1922, Nr. 1366
WER KANN SIE BEANTRAGEN?
Sachverständige und Übersetzer.
Vorübergehende erbringung der leistung
Die Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten und Übersetzungen wird vorübergehend ausschließlich von Beamten des Friedensgerichts durchgeführt.
Sie sind daher gebeten, sich entweder an das Friedensgericht Bozen (Europagalerie 15 – 39100 Bozen – Tel. 0471 982387 oder 976911) oder an die anderen auf dem Gebiet der Provinz Bozen verteilten Friedensgerichte (siehe nachstehende Liste) zu wenden.
Friedensgericht | Adresse | Telefon | Fax |
---|---|---|---|
BRIXEN | Station Center, Nord-Eingang, Mozartallee 2/D - 1. Stock | 0472 831586 | 0472 832697 |
BRUNECK | Rathausplatz 1/A - Eingang Turm | 0474 556032 | 0474 551233 |
MERAN | VRennweg 73 | 0473 230349 | 0473 231472 |
NEUMARKT | Boznerstraße 31 | 0471 820673 | 0471 812724 |
SCHLANDERS | Göflaner-Straße 6/A | 0473 732333 | 0473 746963 |
STERZING | Rathausgasse 5 | 0472 767725 | 0472 767874 |
PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Der Sachverständige bzw. der Übersetzer hat bei den Ämtern des Friedensgerichts vorstellig zu werden und die nachstehend angegebenen Papiere mitzubringen:
- gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung)
- Gutachten bzw. Ausgangstext mit entsprechender Übersetzung (der Ausgangstext kann je nach Anforderung der jeweiligen Behörde entweder als einfache oder beglaubigte Abschrift oder auch als Urschrift vorgelegt werden)
- das ausgefüllte Vereidigungsprotokoll
WO IST DER ANTRAG EINZUBRINGEN?
Die Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten bzw. von Übersetzungen kann bei den Ämtern des Friedensgerichts erfolgen.
In Bozen:
KOSTEN UND GEBüHREN
bitte wenden Sie sich an das Amt des Friedensrichter
BEARBEITUNGSZEIT
Die Vereidigung erfolgt umgehend.
STANDARD-FORMULARE
- Vereidigungsprotokoll