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Vereidigung (Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten oder Übersetzungen)

WAS IST DAS?

Die Vereidigung bezeichnet den von einem Sachverständigen bzw. einem Übersetzer vor einem Kanzleibeamten geleisteten Eid, nach bestem Wissen und Gewissen die anvertrauten Aufgaben erfüllt zu haben.

NORMATIVE GRUNDLAGEN

KglD vom 9. Oktober 1922, Nr. 1366

WER KANN SIE BEANTRAGEN?

Sachverständige und Übersetzer.

Vorübergehende erbringung der leistung

Die Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten und Übersetzungen wird vorübergehend ausschließlich von Beamten des Friedensgerichts durchgeführt.

Sie sind daher gebeten, sich entweder an das Friedensgericht Bozen (Europagalerie 15 – 39100 Bozen – Tel. 0471 982387 oder 976911) oder an die anderen auf dem Gebiet der Provinz Bozen verteilten Friedensgerichte (siehe nachstehende Liste) zu wenden.

Büros
Friedensgericht Adresse Telefon Fax
BRIXEN Station Center, Nord-Eingang, Mozartallee 2/D - 1. Stock 0472 831586 0472 832697
BRUNECK Rathausplatz 1/A - Eingang Turm 0474 556032 0474 551233
MERAN VRennweg 73 0473 230349 0473 231472
NEUMARKT Boznerstraße 31 0471 820673 0471 812724
SCHLANDERS Göflaner-Straße 6/A 0473 732333 0473 746963
STERZING Rathausgasse 5 0472 767725 0472 767874

 

PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Der Sachverständige bzw. der Übersetzer hat bei den Ämtern des Friedensgerichts vorstellig zu werden und die nachstehend angegebenen Papiere mitzubringen:

  • gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung)
  • Gutachten bzw. Ausgangstext mit entsprechender Übersetzung (der Ausgangstext kann je nach Anforderung der jeweiligen Behörde entweder als einfache oder beglaubigte Abschrift oder auch als Urschrift vorgelegt werden)
  • das ausgefüllte Vereidigungsprotokoll

WO IST DER ANTRAG EINZUBRINGEN?

Die Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten bzw. von Übersetzungen kann bei  den Ämtern des Friedensgerichts erfolgen.

In Bozen:

 

KOSTEN UND GEBüHREN

bitte wenden Sie sich an das Amt des Friedensrichter

BEARBEITUNGSZEIT

Die Vereidigung erfolgt umgehend.

STANDARD-FORMULARE

  • Vereidigungsprotokoll