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Verfahren, die sich auf Personenstandsurkunden beziehen

WAS IST DAS?

Es besteht die Möglichkeit mit einem Rekurs beim Landesgericht die Berichtigung, die Wiederherstellung, die Anfertigung einer unterlassenen Urkunde oder die Löschung im Falle einer unrechtmäßigen Eintragung zu verlangen.

Außerdem kann derjenige, der beabsichtigt sich einer Verweigerung des Standesbeamten zu widersetzen, Rekurs an das Landesgericht stellen; dies falls der Standesbeamte ganz oder zum Teil die Entgegennahme einer Erklärung bzw. die Vornahme einer Eintragung oder eine anderweitige Erfüllung verweigert hat.

NORMATIVE GRUNDLAGEN

Art. 95 ff. DPR vom 3. November 2000, Nr. 396

WER KANN SIE BEANTRAGEN?

Wer das Bedürfnis hat:

  • eine Personenstandsurkunde zu löschen oder zu ändern
  • eine verlorengegangene oder vernichtete Urkunde wiederherzustellen
  • die Anfertigung einer unterlassenen Urkunde zu erwirken
  • sich einem Standesbeamten zu widersetzen, der die Vornahme des Aufgebots verweigert hat