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Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, Betrieb für Sozialdienste Bozen und Gemeinde Meran

Erhalten die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, der Betrieb für Sozialdienste Bozen und die Gemeinde Meran Kenntnis von Umständen, welche die Eröffnung eines Verfahrens zur Sachwalterbestellung für Klienten und Klientinnen nahelegen, die sie bereits pflegen und betreuen, erstellen und hinterlegen sie, gemäß Art. 406 Abs. 3 des Zivilgesetzbuchs, von Amts wegen, bei der Kanzlei des Landesgerichts Bozen, auch im Wege des telematischen Zivilprozesses, einen Antragsvorschlag auf Ernennung einer Sachwalterin oder eines Sachwalters.
 
Auf Antrag einer Partei, gewähren die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen über die Sozialsprengel den “Beitrag zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft“, gemäß Art. 2 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2018, Nr. 12 “Förderung der Sachwalterschaft”.