Landesgericht Bozen
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Stipendien für Ausbildungspraktika bei den Gerichtsämtern
Mittwoch, 22. März 2017
Interministerielles Dekret vom 30.12.2016 zu den neuen Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Zuweisung von Stipendien für die Durchführung von Ausbildungspraktika bei den Gerichtsämtern, im Sinne von Art. 73, Absatz 8-bis, Gesetzesdekret Nr. 69 vom 21. Juni 2013, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz Nr. 98 vom 09.08.2013 und folgende Änderungen. Neue operative Anweisungen zur Einreichung der Anträge und zur Übermittlung der Daten bezüglich der Durchführung des Praktikums im Jahre 2016.