salta al contenuto

Gemeinnützige Arbeiten

Gemeinnützige Arbeiten mit Bewährungsprobe

Verzeichnis der Vertragseinrichtungen - Bewährungsprobe - 20.12.2023

Vordruck Vereinbarung über die Leistung gemeinnütziger Arbeiten

Versicherungsschutz

Art. 1. Absatz 312, Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 mit Änderungen und Ergänzungen durch Art. 1, Absatz 86 und 87, Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016. Versicherungsschutz für Beschäftigte in unentgeltlichen gemeinnützigen Betätigungsbereich, als zur Bewährungsprobe zugelassene Angeklagte im Strafprozess; als Verurteilte wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel; als wegen einer "geringfügigen" Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilte Drogenabhängige. Fonds eingerichtet beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, mit 3 Millionen Euro für das Jahr 2017 ergänzt.

Versicherungsschutz Runds.n. 8 INAIL
INAIL Prot. 2440 E 2023 Kommunikation

Tel: 0471 226270
E-Mail: segreteria.tribunale.bolzano@giustizia.it
PEC: prot.tribunale.bolzano@giustiziacert.it