Landesgericht Bozen
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LISTE DER SACHVERSTÄNDIGEN UND LISTE DER GUTACHTER BZW. AMTSSACHVERSTÄNDIGEN
ANLEITUNG ZUR ANTRAGSTELLUNG UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- Der Antrag ist mit einer Stempelmarke zu € 16,00 zu versehen. Er kann entweder persönlich von Montag bis Samstag von 08:30 bis 12:30 Uhr im Sekretariat des Präsidenten – 4. Stock – Zimmer 411 (Gebäudeseite zur Italienallee) oder auf normalem Postwege. Wir bitten Sie, in jedem Fall, den jeweiligen Vordruck zu benutzen.
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Die Ersatzerklärung der nach Art. 16 der DfB zur ZPO und/oder nach Art. 69 der DfB zur StPO geforderten Bescheinigungen, u.z.:
- Auszug aus der Geburtsurkunde
- allgemeiner Strafregisterauszug
- Bescheinigung über den Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichts Bozen
- Bescheinigung über die Eintragung in die zuständige Berufskammer bzw. -körperschaft oder, in deren Ermangelung, Bescheinigung über die Eintragung in ein anderes Verzeichnis bzw. Liste der Handelskammer
- Erklärung in keiner gleichartigen Liste bei einem anderen Landesgericht eingetragen zu sein kann mittels Vordruck erfolgen oder andernfalls sind die Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier vorzulegen.
- Dem Antrag sind ein detaillierter Lebenslauf (auf stempelfreiem Papier), sowie eventuelle Titel und Urkunden beizulegen, die es dem Komitee ermöglichen, einzuschätzen, ob der/die Antragsteller/in über die „besonderen Fachkenntnisse“ verfügt, die laut Art. 15 DfB zur ZPO und/oder Art. 69 DfB zur StPO verlangt werden. Falls der Antrag nicht in Gegenwart des Beamten, der das Gesuch entgegennimmt, unterzeichnet wird, ist auch eine Ablichtung eines gültigen Personalausweises beizulegen.
HINWEISE:
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Der Antrag und die Ersatzerklärungen sind gemäß den Bestimmungen nach Art. 38 DPR vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 idgF entweder
- vom Betroffenen, bei Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises, in Gegenwart des Beamten, der das Gesuch entgegennimmt, zu unterzeichnen, oder,
- (falls bereits) mit Unterschrift versehen, zusammen mit einer (nicht beglaubigten) Ablichtung eines Identitätsnachweises einzubringen.
- Die erforderliche Mindestdauer der Eintragung in die Berufskammer bzw. -körperschaft oder, in deren Ermangelung, in das Verzeichnis der Schätzmeister und Sachverständigen der Handelskammer, beträgt drei Jahre.
- Die staatliche Konzessionsgebühr in Höhe von 168,00 Euro ist in einer einmaligen Zahlung und erst nach Annahme des Antrags auf Eintragung seitens des Komitees (im Sinne von Art. 14 DfB zur ZPO und Art. 68 DfB zur StPO) durch Überweisung auf das Postkontokorrentkonto Nr. 8003 lautend auf “Agenzia delle Entrate – Centro operativo di Pescara” zu entrichten.
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BERUFSGRUPPEN DER LISTE DER SACHVERSTÄNDIGEN DES GERICHTS:
(Kategorien rot markiert sind zwingende gesetzliche)- Bankwesen
- Chemiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Geologen
- Gewerbe - Architekten
- Gewerbe – diplomierte Gewerbetechniker (periti industriali)
- Gewerbe - Geometer
- Gewerbe - Ingenieure
- Handel - Arbeitsrechtsberater
- Handel – Buchhalter (ragioniere)
- Handel – Finanzplaner
- Handel - Rechnungsprüfer
- Handel – Wirtschafts- bzw. Steuerberater
- IT-Berater
- Landwirtschaft – Agronomen bzw. Doktoren der Agrarwissenschaften
- Landwirtschaft – diplomierte Agrartechniker (periti agrari)
- Liquidatoren bei Automobilschäden und im Straßenverkehrsunfallwesen
- Medizin und Chirurgie
- Krankenpfleger
- Psychologen
- Schätzmeister und Sachverständige
- Schriftsachverständige und Graphologen
- Sozialassistenten
- Versicherungswesen
- Veterinärmedizin
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FACHBEREICHE DER LISTE DER GUTACHTER BZW. ASV:
(Kategorien rot markiert sind zwingende gesetzliche)- Agronomen
- Arbeitsrechtsberater
- Architekten
- Ballistik
- Chemie
- diplomierte Gewerbetechniker (periti industriali)
- Dolmetscher und Übersetzer
- Geologen
- Geometer
- Gerichtsmedizin - Ärzte
- Ingenieurwesen und damit zusammenhängende Spezialgebiete
- Psychiatrie
- Krankenpfleger
- Psychologie
- Rechnungsprüfer
- Rechnungswesen - Bilanzbuchhalter
- Rechnungswesen - Wirtschafts- bzw. Steuerberater
- Schätzmeister und Sachverständige
- Schriftuntersuchung und Schriftvergleich
- Verkehrs- und Straßenverkehrsunfallwesen
- Versicherungswesen